Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Unfall- & Notfallprävention

Unfallprävention

Unfälle und Berufskrankheiten können vermieden werden durch:

  1. Aktuelle Gefährdungsbeurteilung für die erbrachten Tätigkeiten und Umsetzung der darin festgelegten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten,
  2. Zur Verfügung stellen von geeigneten, sicheren Arbeitsmitteln, die regelmäßig geprüft und gewartet werden,
  3. Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe mit den erforderlichen Hinweisen zur sicheren Verwendung,
  4. Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und Studierenden zu Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen,
  5. Bestellung eines Sicherheits- und dezentralen Umweltbeauftragten (SB-DUB) zur Unterstützung bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen in der Praxis,
  6. Gewährleistung der erforderlichen oder gwünschten arbeitsmedizinischen Vorsorge (Angebots-, Pflicht- oder Wunschvorsorge).

Gute Organisation für den Fall der Fälle

Zur guten Organisation für den Fall der Fälle gehören:

  • ausreichende Anzahl und regelmäßig geschulte Ersthelfer*innen und Brandschutzhelfer*innen an der Arbeitsstelle sind vorhanden,
  • Flucht- und Rettungswege werden stets freigehalten, Brandschutztüren sind stets funktionsfähig (kein Aufkeilen),
  • aktuelle grüne Notruftafeln und Brandschutzordnung hängen gut sichtbar aus,
  • Raumausweise hängen in den Räumen aus,
  • Notrufaufkleber mit der zentralen Notrufnummer sind auf den Telefonen vorhanden,
  • die zentralen Notrufnummern sind in den Mobiltelefonen gespeichert,
  • ggf. dezentrale Notfallorganisation:
    • dezentrale Notrufketten (z.B. bei Alleinarbeit),
    • Hinterlegen von Kontaktdaten für Notfälle an Versuchseinrichtungen und bei Dauerversuchen, etc. (z.B. für Rückfragen von Rettungskräften im Einsatz),
    • Rettungsketten für Menschen, die sich nicht selbstständig retten können, sind vorhanden,
    • Handlungsbedarf bei Medienausfällen an Versuchsanlagen etc. sind bekannt und können umgesetzt werden (z.B. Stromausfall, Wasserschäden, Ausfall von Gasversorgung),
  • Beschäftigte und Studierende werden regelmäßig unterwiesen,
  • Meldeblöcke liegen griffbereit im/am ausreichend bestückten Erste-Hilfe-Kasten,
  • Unfallanzeigen werden, wenn erforderlich, zeitnah erstellt,
  • Informationspflichten bei schweren Unfällen sind bekannt.

Notfallordner

Der "Notfallordner" enthält Handlungsempfehlungen für Führungskräfte an der TU Berlin zum Umgang mit Gewalt- und Notfallsituationen. Er ist die konkrete und auf die TU Berlin bezogene Umsetzung der Berliner Notfallpläne. Er enthält Sofortmaßnahmen, Hinweise auf passende weitere Handlungsoptionen, geeignete Hilfen und Hinweise sowie Nachsorgeempfehlungen.

Ansprechpartner*innen

Sekretariat SDU
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