Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Fakultätsbeauftragte für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Die Dekan*innen der Fakultäten nehmen Arbeitgeberfunktion im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz wahr.

Zur Unterstützung der Dekan*innen haben die Fakultäten Fakultätsbeauftragte für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (AUG) benannt. Sie sind Teil des Arbeits-Umweltschutzmanagementsystems (AUMS) der TU Berlin.

Die Fakultäten sollen dementsprechend auf Beschlüsse und Regelungen im Arbeits- und Umweltschutz der TU Berlin rechtzeitig Einfluss nehmen können und fakultätsrelevante Ziele im AUG durch Maßnahmenprogramme verfolgen. Sie müssen zudem darauf achten, dass diese Regelungen bzw. die Maßnahmen fakultätsintern beachtet und umgesetzt werden. Vakanzen von gesetzlich erforderlichen dezentralen Beauftragten müssen rechtzeitig personell geschlossen werden.

Dazu benennt jede Fakultät mit Fakultätsratsbeschluss eine*n Fakultätsbeauftragte*n zur Koordination und Kontrolle der Regelungen im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz für die Fakultätsleitung. Vertretungsweise nehmen die FSC-Leitungen diese Funktion wahr, wenn keine Benennung erfolgt ist.

Zu den Aufgaben der Fakultätsbeauftragten gehören gemäß der Organisationsregelung (AU-Merkblatt Nr.1) insbesondere: 

  • Hinwirken auf die Berücksichtigung von Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Aufteilung des Budgets in ihren Fakultäten, insbesondere der Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstungen und sicherheitstechnisch vorgeschriebener Wartung und Prüfung von Apparaturen, Geräten und Anlagen.
  • Führung von Unterlagen zur fakultätsinternen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzorganisation, insbesondere Namenslisten und Fachgebietszugehörigkeit, der, aufgrund gesetzlicher oder universitätsinterner Regelung, bestellten Beauftragten (wie z.B. Strahlenschutzbeauftragte, Laserschutzbeauftragte, Sicherheits- und dezentrale Umweltbeauftragte (SB-DUB), Beauftragte für biologische Sicherheit, Sammelstellenbetreuende für Sonderabfall - entsprechend vorhandener Einrichtungen).
  • Kontrolle der Übertragung von Pflichten im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz an die Geschäftsführenden Direktoren (jeweils bei Neuwahl von GDs).
  • Entgegennahme von Mängelberichten und Anregungen aus den Instituten und ggf. Vorbereitung von daraus folgenden Maßnahmen und Programmen im AUG der Fakultätsleitung.
  • Vertretung der Fakultät im Arbeits- und Umweltschutz Ausschuß (AUSA).  Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des AUSA.

Arbeits- und Umweltschutzausschuss (AUSA)

Der Arbeits- und Umweltausschuss (AUSA) der TU Berlin ist das Koordinations- und Planungsgremium der Universitätsleitung in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes, des Umweltschutzes und des Gesundheitsschutzes.

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