Inhalt des Dokuments
Fakultätsbeauftragte für den Arbeits- und Umweltschutz
Fakultäten nehmen Arbeitgeberfunktion im
Arbeits- und Umweltschutz wahr.
Zur Unterstützung des
Dekans oder der Dekanin haben die Fakultäten Fakultätsbeauftragte
für Arbeits- und Umweltschutz benannt.
Die Fakultäten
sollen dementsprechend auf Beschlüsse und Regelungen im Arbeits- und
Umweltschutz der TU Berlin rechtzeitig Einfluss nehmen können. Sie
müssen zudem darauf achten, dass diese Regelungen fakultätsintern
beachtet und umgesetzt werden.
Dazu benennt jede Fakultät
mit Fakultätsratsbeschluß eine Fakultätsbeauftragte oder einen
Fakultätsbeaufragten, die oder der für die Fakultätsleitungen die
Zuständigkeitsregelungen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
koordiniert und kontrolliert. Vertretungsweise nehmen die
FSC-Leitungen diese Funktion wahr, wenn keine Benennung erfolgt
ist.
Zu den Aufgaben der
Fakultätsbeauftragten gehören insbesondere:
- Hinwirken auf die Berücksichtigung von Arbeits- und
Umweltschutzmaßnahmen bei der Aufteilung des Budgets in ihren
Fakultäten,
insbesondere der Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstungen und sicherheitstechnisch vorgeschriebener Wartung und Prüfung von Apparaturen, Geräten und Anlagen.
- Führung von Unterlagen zur fakultätsinternen
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzorganisation,
insbesondere Namenslisten und Fachgebietszugehörigkeit, der, aufgrund gesetzlicher oder universitätsinterner Regelung, bestellten Beauftragten
(wie z.B. Strahlenschutzbeauftragte,
Laserschutzbeauftragte,
Sicherheits- und dezentrale Umweltbeauftragte (SB-DUB),
Beauftragte für biologische Sicherheit,
Sammelstellenbetreuende für Sonderabfall, etc. - entsprechend vorhandener Einrichtungen). Siehe hierzu Zielgruppendatenbank [1]als Service von SDU.
- Vorbereitung der Übertragungen von Pflichten im Arbeits- und Umweltschutz durch den Dekan oder die Dekanin an die Geschäftsführenden Direktoren (jeweils bei Wechsel eines GD).
- Entgegennahme von Mängelberichten und Anregungen aus den Instituten und ggf. Vorbereitung von daraus folgenden Maßnahmen der Fakultätsleitung.
- Vertretung der Fakultät im Arbeits- und Umweltschutz Ausschuß (AUSA). Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des AUSA.
- Beauftragte und Funktionsträger [4]
- Sicherheits- und Dezentrale Umweltbeauftragte [5]
- Zielgruppendatenbank [6]
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