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Arbeits- und Umweltschutzausschuss (AUSA)
Aufgaben:
Der Arbeits- und Umweltausschuss der TU Berlin (AUSA) ist das Koordinations- und Planungsgremium der Universitätsleitung in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes, des Umweltschutzes und des Gesundheitsschutzes. Der AUSA nimmt die Aufgaben gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz wahr.
AUSA Mitglieder
Die Mitglieder im Arbeits- und Umweltschutzausschuss der TU Berlin sind:
- Die Universitätsleitung durch den Kanzler (Vorsitz);
(Vertreter des Kanzlers ist der Leiter der Finanzabteilung) - Die Fakultätsleitungen durch die benannten Fakultätsbeauftragten für Arbeits- und Umweltschutz
(ggf. die Leitung des Fakultätsservicecenters direkt) - 2 Delegierte des Personalrats der Beschäftigten
- 2 gewählte Delegierte der Sicherheits- und Dezentralen Umweltbeauftragten (SB-DUB)
Die Stabsstellen Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU) und Betriebsärztlicher Dienst (BÄD) und ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Abt. IV sind ständige Berater/innen im Ausschuss.
AUSA Sitzungen
Der AUSA tritt viermal im Jahr zusammen.
Die Geschäftsführung liegt bei der Leitung SDU.
Die zentralen Beauftragten: Schwerbehindertenvertretung, Sozialarbeiterin, Frauenbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, sowie die BEM Beraterin und die dezentrale Fachkraft für Arbeitssicherheit werden über Tagesordnung und Protokolle informiert und haben das Recht an den Sitzungen des AUSA teilzunehmen.