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Trinkwasser sparen
Die TUB hat im Jahr 2006 1,53 Mio. € für Wasser und Abwasser ausgegeben. Einen großen Anteil hat daran die Verwendung von hochwertigem Trinkwasser lediglich zu Kühlzwecken. Aber auch der Betrieb von Kühlwasserkreisläufen belastet die Umwelt durch Pumpen- und Ventilatorstromverbrauch und das Aufbereiten des Wassers.
Das Kühlen mit Trinkwasser entspricht nicht dem Stand der Technik. Entsprechende Anlagen sind IVC zu melden und auf Kreislaufführung umzurüsten. Besteht die Möglichkeit nicht, ist das Umrüsten bei Abt. IV zu beantragen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in diesem Merkblatt (PDF, 46,0 KB).
Abwasser
In die öffentlichen Entwässerungsanlagen dürfen zum Beispiel nicht eingeleitet werden
- Halogenierte organische Lösungsmittel und Lösungsmittelgemische
- halogenfreie organische Lösungsmittel und Lösungsmittelgemische
- brennbare explosive Stoffe
- Stoffe nach § 7a Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die wegen der Besorgnis der Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind
- Laborchemikalienreste
- Laugen, Säuren, Laugen- und Säurengemische
- flüssige und feste Stoffe, die die Entwässerungsanlagen verstopfen oder deren Reinigung erschweren können, einschließlich Abfallstoffe aus Abfallzerkleinerern
- Feuergefährliche, explosive, giftige, radioaktive und andere Stoffe, die die Entwässerungsanlagen in Bestand oder Betrieb oder die in ihnen arbeitenden Personen oder die öffentliche Sicherheit gefährden können
- Abwasser das nachhaltig belästigende Gerüche verbreitet, das explosive oder giftige Gase entwickelt, die Entwässerungsanlagen in Bestand oder Betrieb gefährdet, die Reinigung des Abwassers erschwert oder den Betrieb stören kann
- Abwasser, das wärmer als 35°C ist, in die Schmutz- und Mischwasserkanäle
- Abwasser, dessen pH-Wert nicht zwischen 6,5 und 10 liegt
- Abwässer, die die Beschaffenheit der Gewässer beeinträchtigen
Beachten sie hierzu die TUB Regelung zum Thema Abwassereinleitungen (PDF, 135,6 KB)
