direkt zum Inhalt springen

direkt zum Hauptnavigationsmenü

Sie sind hier

TU Berlin

Inhalt des Dokuments

Sonderabfall

SDU berät Sie rund um den Sonderabfall: Deklaration nach Abfallrecht, nach Gefahrgutrecht, Kennzeichnung, geeignete Behälter und wie ein Lager für Sonderabfälle für Mensch und Umwelt sicher geführt wird.
SDU organisiert und finanziert die Entsorgung Ihrer Sonderabfälle. 

Die Annahmebedingungen für die Abgabe von Sonderabfällen an  TU-interne Sammelstellen finden Sie in der Abfallregelung (PDF, 1,2 MB) unter dem jeweiligen Stichwort. Im rechten Bereich dieser Seite finden Sie Etiketten, Anträge und Auftragsformulare für die Entsorgung und Beschriftung von Sonderabfällen.

Gefährliche Güter

Bild
Mehrwegfässer
Lupe
Bild
31HA1-1
Lupe
Bild
Kiste aus Stahl
Lupe
Bild
Kiste aus Pappe
Lupe
Bild
5L Kanister
Lupe

Für die Beförderung gefährlicher Güter wie z.B. Gasflaschen, Lösungsmittel oder Säuren mit Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr gelten nicht nur die Regelungen der StVO, sondern auch die speziellen Vorschriften des Gefahrgutrechts, z.B. der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) und des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Diese Vorschriften sind von Ihnen zu beachten, wenn Sie den Transport selbst durchführen, aber auch dann, wenn Sie Gefahrgüter versenden oder an Firmen zur Beförderung / Entsorgung übergeben.
Zu den Inhalten der  Gefahrgutvorschriften führt SDU mehrmals im Jahr praxisnahe Schulungen durch.
SDU berät Sie in allen gefahrgutrelevanten Angelegenheiten und stellt Ihnen zu den für Sie in Betracht kommenden Fragestellungen des Gefahrgutrechts ausführliche Informationen zusammen.

Gefahrguthinweise zur Beförderung von Gasen mit Straßenfahrzeugen sind in dem AUM Nr. 7.3 zusammengestellt.

Eine Zusammenfassung von Gefahrgutvorschriften für eine
vereinfachte Gefahrgutbeförderung / 1000-Punkte-Regelung ist in dem AUM Nr. 7.4 enthalten.

Im AUM Nr. 7.2 (PDF, 1,2 MB) Abfallregelung der TU Berlin sind Hinweise für die Gefahrgutzuordnung von Abfällen enthalten..

Einstufung von gefährlichen Abfällen

Gemäß:
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
AVV - Abfallverzeichnis-Verordnung
Vom 10. Dezember 2001
§ 3 Überwachungsbedürftigkeit von Abfällen
(1) Die mit einem Sternchen (*) versehenen gefährlichen Abfallarten im Abfallverzeichnis sind besonders überwachungsbedürftig ... (2) Von als besonders überwachungsbedürftig eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie ...
... eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:

  1. Flammpunkt < 55 °C,
  2. Gesamtkonzentration von > 0,1 % an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen,
  3. Gesamtkonzentration von > 3 % an einem oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen,
  4. Gesamtkonzentration von > 25 % an einem oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen,
  5. Gesamtkonzentration von > 1 % an einem oder mehreren nach R35 als ätzend eingestuften Stoffen,
  6. Gesamtkonzentration von > 5 % an einem oder mehreren nach R34 als ätzend eingestuften Stoffen,
  7. Gesamtkonzentration von > 10 % an einem oder mehreren nach R41 als reizend eingestuften Stoffen,
  8. Gesamtkonzentration von > 20 % an einem oder mehreren nach R36, R37, R38 als reizend eingestuften Stoffen,
  9. Konzentration von > 0,1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2,
  10. Konzentration von > 1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 3,
  11. Konzentration von > 0,5 % an einem nach R60 oder R61 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2,
  12. Konzentration von > 5 % an einem nach R62 oder R63 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 3,
  13. Konzentration von > 0,1 % an einem nach R46 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2,
  14. Konzentration von > 1 % an einem nach R40 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 3.

Die Einstufung sowie die R-Nummern beziehen sich auf die Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (ABl. EG Nr. L 196 S.1).

Nach oben

Zusatzinformationen / Extras

Direktzugang

Schnellnavigation zur Seite über Nummerneingabe

Ansprechpartnerin

Doris Alscher
030 / 314 -21610
WF-Gebäude
Raum 203 A

Ansprechpartner

Hans-Joachim Staude
030 / 314 -21241
WF-Gebäude
Raum 203 A

Gefahrgutbeauftragter

Dr. Jürgen Fuhrmann
externer
Tel.: (030) 7562-2232
Fax: (030) 7562-2345
Tel. (TU): 3142-21579